Was ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB?
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermitllung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffentheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (Auszug aus dem BauGB).
Angewande Verfahren für ein Gutachten sind das:
Vermögensauseinandersetzungen bei familienrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. Schenkungen oder Erbschaften:
Vermögensauseinandersetzung bei Ehescheidung:
Steuerliche Zwecke:
Versicherungsfall:
Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie aufgrund eines Immobilienerwerbs, eines Immobilienverkaufs, Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, oder zur Vorlage bei Ihrer Versicherung oder Bank? Schicken Sie uns kurz eine E-Mail oder benutzen Sie das Kontaktformular. Wir melden uns selbstverständlich völlig unverbindlich.